Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern viel mehr eine Sammlung hilfreicher Informationen zum Erstellen eines Impressums mit Schwerpunkt Blogging Business.
Die Zeitschrift Chip hat eine „Vorlage: So erstellen Sie ein abmahnsicheres Impressum“ erstellt. Die wichtigsten Punkte, die das Impressum enthalten soll sind:
- Name (evtl. mit Rechtsform) und ladungsfähige Anschrift
- Telefonnummer und Email-Adresse (, evtl. auch Fax), zur geforderten schnellen Kontaktaufnahme
- Aufsichtsbehörde (bei nötiger behördlicher Zulassung)
- Registernummern, wie Handelsregisternummer (wenn vorhanden)
- Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer (wenn vorhanden)
- Berufsspezifische Angaben (v.a. bei Freiberuflern, wie etwa bei Rechtsanwälte oder Ärzte)
- Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten, wie oft auf einem Blog üblich: der Verantwortliche nach § 55 Abs. 2 RStV mit Nennung der Anschrift
Chip geht in dem Beitrag vom 11.09.2018 auf die wichtigsten Punkte mit weiteren Ausführungen ein. Ein Beispiel für ein Blog-Impressum ist im Chip-Beitrag vom 28.12.2013 zu sehen.
Werden in Verbindung mit der Internetseite Daten erhoben, übermittelt, verarbeitet oder personenbezogene Daten genutzt, muss auch eine Datenschutzerklärung erstellt werden, die die Anforderung nach DSGVO erfüllt.
Die einfachste Art und Weise ein Impressum zu erstellen, ist es dieses über einen Impressum-Generator erstellen zu lassen. Hierbei gibt man üblicherweise alle relevanten Informationen in eine online-Maske ein und auf Knopfdruck erhält man das fertige Impressum als Text. Diesen Text kann man dann auf seine eigene Internetseite an entsprechende Stelle übertragen. Der Impressum-Generatore von eRecht24 ist hier einer der renommiertesten Impressum-Generatoren. Auf der Seite von fuer-gruender.de findest Du einen Vergleich von verschiedenen kostenlosen Impressum-Generatoren, diese sind dort auch direkt verlinkt.
Achtung: das Impressum muss von allen Unterseiten aus leicht erreichbar sein, also am besten im Menü in der Fußleiste verlinken.
Die Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat ein kostenloses online-Tool mit dem Namen Abmahncheck erstellt, hier kannst Du die URL Deiner Internetseite eingeben und automatisiert prüfen lassen, ob alle wichtigen Angaben zu finden sind.
Abschließend sei ein neuerer Bundestagsbeschluss erwähnt, der für ehrliche Akteure im Business in die richtige Richtung geht:
Die Zeitschrift WELT berichtete jüngst (10.09.2020) unter dem Titel „Abmahnanwälte haben es künftig schwerer„ darüber, dass der Bundestag ein Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen auf den Weg gebracht hat. Dieses soll Selbstständige, sowie kleine und mittlere Betriebe besser vor sogenannten Abmahnanwälten schützen.